Der BGH hatte entschieden, dass die Behandlung eines unheilbaren Patienten abgebrochen werden dürfe, wenn er sich zuvor in diesem Sinne geäußert habe. Auch bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille entscheidend (Az. 2 StR 454/09). Das Gericht sprach einen Anwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, der seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch ihrer seit Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen. Die Deutsche Hospiz-Stiftung bemängelte, dass der "mutmaßliche Wille" von Patienten ohne die Vorgabe klarer Kriterien "nur zweifelhaft" zu ermitteln sei. Im konkreten Fall habe der Ermittlung des Patientenwillens keine schriftliche Erklärung zugrunde gelegen, sondern ein Gespräch zwischen Mutter und Tochter. Beiläufige Bemerkungen dürften nicht dieselbe Rechtsverbindlichkeit entfalten, wie nach reiflicher Überlegung und fachkundiger Beratung verfasste schriftliche Entscheidungen. Weitreichende Konsequenzen des BGH-Urteils sehen auch Politiker verschiedener Parteien. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagten der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", sie begrüßten das Urteil, es dürfe aber keinen "Automatismus" für andere Fälle nach sich ziehen. Im Zweifel müsse immer "für das Leben" gelten, sagte Nahles. "Und es gilt stets die strikte Grenze: Keine aktive Sterbehilfe als Dienstleistung."


